BÜSUMER KUTTERREGATTA

19. - 21.JULI 2024

Startordnung

Von den Kapitänen der teilnehmenden Kutter unbedingt einzuhalten!

Bei der Regatta gelten die Regeln der Seestraßen- und Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung. Wer dagegen verstößt, wird demnach geahndet und von der Preisverteilung ausgeschlossen!

Bei dem geschlossenen Start mit Passagieren an Bord sowie beim Passieren der Wendeboje wird um diszipliniertes Verhalten der Schiffsführung dringend gebeten! Jeder bedenke, daß Sicherheit Vorrang hat!

Die Kutter sind in maximal 4 Klassen eingeteilt. Zuerst startet die Klasse A; in 5 Minuten darauf Klasse B; dann im Abstand von je 5 Minuten Klasse C und D.

Jede Klasse soll geschlossen die Startlinie (siehe Startplan) passieren und die Klassenfolge unbedingt einhalten. Fehlstart ist, wenn ein Kutter in seiner ganzen Länge über die Startlinie ragt, dann 30 Sekunden Zeitabzug.

Für jeden Kutter wird die bei seiner Klasse angegebene Startzeit als Abfahrtszeit gewertet. Vom Startausschuß werden 2 Minuten vor Regattabeginn 2 weiße Leuchtraketen abgeschossen (Uhren stellen).

Eine Minute vor Startbeginn jeder Klasse wird auf der Westmole ein schwarzer Ball gesetzt. Der Start wird durch Abschuß einer grünen Leuchtrakete und Fallen des schwarzen Balles angezeigt. Die Beendigung der Regatta wird ebenfalls durch 2 weiße Leuchtraketen angezeigt.

Kutter, die vorzeitig oder gar nicht die Start- und Ziellinie passieren, oder nicht in ihrer Klasse starten, werden bei der Preisverteilung am Schluß ihrer Klasse berücksichtigt. Ist die Schiffsnummer verdeckt oder unleserlich, kann eine Bewertung nicht erfolgen.

  1. Zur Vermeidung von Personen- und Fahrzeug-Unfällen ist den Auflagen und Bedingungen des Wasser- und Schiffahrtsamtes Tönning uneingeschränkt zu folgen.
  2. Den Weisungen der zur Überwachung der Regatta eingesetzten Wasserschutzpolizei ist nachzukommen. Sprechfunkgeräte sind während der Regatta auf Kanal 11 einzuschalten.

Beanstandungen der Regatta-Teilnehmer müssen bis 1/2 Stunde nach Beendigung der Regatta beim Schiedsgericht eingereicht sein. Mitglieder des Schiedsgericht sind verpflichtet, nach Schluß der Regatta im Gasthaus »Zur Erholung« zu sein!